Beratungslehrerin

 

Im Rahmen des Pflichtschulunterrichts übernimmt die Beratungslehrerin die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Kinder und Jugendlichen emotional zu stützen und zu fördern. Dies geschieht durch individuelle Fördermaßnahmen im Einzel- oder Kleingruppenkontakt, beinhaltet aber auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes, zu denen die Familie, die Schule, die Jugendwohlfahrt, das Landesjugendheim und weitere Institutionen gehören.

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Neben der beziehungsgestützten kontinuierlichen Betreuung über einen längeren Zeitraum gehören auch Kurzinterventionen in Krisenfällen zum Aufgabenbereich der Beratungslehrerin. Darüber hinaus leistet sie wertvolle Beiträge zur Schulentwicklung im Bereich des sozialen Lernens und der Gewaltprävention.